Rechtsprechung
   OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01   

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https://dejure.org/2001,2404
OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01 (https://dejure.org/2001,2404)
OLG Köln, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2 W 105/01 (https://dejure.org/2001,2404)
OLG Köln, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2 W 105/01 (https://dejure.org/2001,2404)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    InsO § 7; ; InsO § ... 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 7 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 245; ; InsO § 245 Abs. 2; ; InsO § 309 Abs. 1; ; InsO § 290 Abs. 1 Nr. 6; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 1; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 309 Abs. 2 Satz 3; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; InsO § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden Gläubigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 594
  • WM 2002, 282
  • WM 2002, 828
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01

    Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts im Schuldenbereinigungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 4 InsO, 294 ZPO glaubhaft macht, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen zu befassen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321; Begründung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Band I, 1994, S. 570; FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 37; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 16).

    Allein der Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Vorschlag des Schuldners reicht nicht aus, um eine Einwendung nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu begründen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321).

  • OLG Celle, 28.03.2001 - 2 W 38/01

    Schuldenbereinigungsverfahren: Zustimmungsersetzung trotz unterschiedlicher

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 4 InsO, 294 ZPO glaubhaft macht, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen zu befassen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321; Begründung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Band I, 1994, S. 570; FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 37; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 16).

    Allein der Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Vorschlag des Schuldners reicht nicht aus, um eine Einwendung nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu begründen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321).

  • BayObLG, 11.12.2000 - 4Z BR 21/00

    Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan und dessen Ersetzung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 4 InsO, 294 ZPO glaubhaft macht, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen zu befassen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321; Begründung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Band I, 1994, S. 570; FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 37; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 16).

    Allein der Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Vorschlag des Schuldners reicht nicht aus, um eine Einwendung nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu begründen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321).

  • OLG Köln, 26.06.2000 - 2 W 82/00
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 4 InsO, 294 ZPO glaubhaft macht, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen zu befassen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321; Begründung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Band I, 1994, S. 570; FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 37; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 16).

    Insoweit ist die Darlegung und Glaubhaftmachung eine Zulässigkeitsvoraussetzung dafür, daß das Gericht überhaupt in eine Prüfung darüber eintritt, ob die beantragte Ersetzung der Zustimmung zu versagen ist (Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; Wenzel in: Kübler/Prütting, a.a.O., § 309 Rdnr. 11; Römermann in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 29).

  • OLG Köln, 01.12.2000 - 2 W 202/00

    Insolvenzrecht: Schuldenbereinigungsplanverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die sofortige weitere Beschwerde hat der Senat mit Beschluß vom 1. Dezember 2000, 2 W 202/00 (abgedruckt unter anderen in: ZIP 2000, 2312 = ZInsO 2001, 85 = NZI 2001, 88 = NJW-RR 2001, 266), das Verfahren zur erneuten Entscheidung über die sofortige Beschwerde an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 60/01

    Weitere Beschwerde bei Zurückverweisung an das Insolvenzgericht

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden (2 W 202/00, 2 W 60/01, 2 W 105/01) übertragen.

    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 1) erhobene sofortige weitere Beschwerde hat der Senat unter dem 28. März 2001, 2 W 60/01 (abgedruckt unter anderem in NZI 2001, 323 = ZInsO 2001, 378), den Beschluß des Landgerichts erneut aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

  • LG Saarbrücken, 25.04.2000 - 5 T 22/00

    Bevorzugung eines gesicherten Gläubigers im Insolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Jedoch ist für den im Ersetzungsverfahren nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO gebotenen Vergleich erheblich, ob dem Schuldner im Falle der Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 290 Abs. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu versagen sein wird (Senat, Beschluß vom 7. Mai 2001, 2 W 78/01; OLG Celle, ZInsO 1999, 456 [457]; LG Saarbrücken, NZI 2000, 380 [381]; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 11; Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 9 Lfg. März 2001, § 306 Rdnr. 6; Römermann in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 199).
  • OLG Köln, 07.05.2001 - 2 W 78/01
    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Jedoch ist für den im Ersetzungsverfahren nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO gebotenen Vergleich erheblich, ob dem Schuldner im Falle der Durchführung des Insolvenzverfahrens nach § 290 Abs. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu versagen sein wird (Senat, Beschluß vom 7. Mai 2001, 2 W 78/01; OLG Celle, ZInsO 1999, 456 [457]; LG Saarbrücken, NZI 2000, 380 [381]; HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 11; Wenzel in: Kübler/Prütting, InsO, Stand: 9 Lfg. März 2001, § 306 Rdnr. 6; Römermann in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 199).
  • LG Berlin, 31.05.2000 - 86 T 287/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Einwendungen der

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Dies folgt bereits aus dem Grundgedanken des § 309 InsO, der es im Rahmen des Minderheitenschutzes jedem einzelnen Gläubiger selbst überläßt, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er den Schuldenbereinigungsplan angreifen will (LG Berlin, ZInsO 2000, 404).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01
    Es liegt eine der Rechtsbeschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH, ZIP 2000, 755; Senat, NJW-RR 2000, 1578 = NZI 2000, 367; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem

  • OLG Köln, 09.10.2000 - 2 W 190/00
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 222/01

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die sofortige

    Auf die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) hat der Senat mit Beschluß vom 29. August 2001, 2 W 105/01 (abgedruckt: NZI 2001, 594), die Entscheidung des Landgerichts wiederum aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen, da das Beschwerdegericht nicht beachtet habe, daß die Darlegung und Glaubhaftmachung des Gläubigers eine Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Versagung der Zustimmungsersetzung ist.

    Diese Vorschrift ist, wie der Senat bereits in dem Beschluß vom 29. August 2001, 2 W 105/01, näher dargelegt hat, über § 4 InsO heranzuziehen.

    Sie orientieren sich vielmehr an den von der obergerichtliche Rechtsprechung aufgestellten und bereits in dem Beschluß des Senats vom 29. August 2001, 2 W 105/01, aufgezeigten Grundsätze.

    Zwar verlangt § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO nicht ausdrücklich eine Gleichbehandlung der Gläubiger, vielmehr besteht ein gewisser Spielraum für Gerechtigkeitsüberlegungen außerhalb mathematisch genauer Anteilsberechnungen (Senat, Beschluß vom 29. August 2001, 2 W 105/01 mit weiteren Nachweisen).

    (geschätzt wie in dem vorangegangenen Beschwerdeverfahren 2 W 105/01).

  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 104/01

    Insolvenzrecht: Kein Rechtsmittel gegen die dem Schuldner gewährte Möglichkeit

    Über das hiergegen eingelegte Rechtsmittel hat der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage in dem Verfahren 2 W 105/01 entschieden.

    Soweit der Senat in dem Verfahren 2 W 105/01 unter Aufhebung der landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung an das Beschwerdegericht zur weiteren Behandlung zurückverwiesen hat, hat das Landgericht über den Zustimmungsersetzungsantrag der Schuldnerin zu entscheiden.

    Soweit das Insolvenzgericht bereits Maßnahmen im Hinblick auf das Schuldenbereinigungsverfahren bzw. auf die Fortführung des vereinfachten Insolvenzverfahrens getroffen hat, sind diese aufgrund der Entscheidung des Senates vom 28. März 2001 (2 W 60/01) und vom heutigen Tage (2 W 105/01) wegen der nunmehr von dem Beschwerdegericht vorzunehmenden Prüfung der Voraussetzungen des § 309 InsO gegenstandslos geworden.

    (geschätzt wie in dem Parallelverfahren 2 W 105/01).

  • BGH, 29.03.2007 - IX ZB 204/05

    Wirtschaftliche Benachteiligung des Gläubigers durch den Insolvenzplan;

    Die Prüfung des Insolvenzgerichts ist auf die vom Gläubiger vorgebrachten (und glaubhaft gemachten) Tatsachen und Schlussfolgerungen beschränkt (vgl. OLG Dresden, NZI 2000, 436, 437; BayObLG NZI 2001, 145, 147; OLG Köln NZI 2001, 594, 595; Uhlenbruck/Lüer, InsO 12. Aufl. § 251 Rn. 17; Nerlich/Römermann/Braun, InsO § 251 Rn. 8; Jungmann, KTS 2006, 135, 147).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 26 W 167/01

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Ersetzung einer Gläubigerzustimmung zum

    Es ist daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht bei der Prüfung, ob die Gläubigerin durch den Schuldenbereinigungsplan wirtschaftlich schlechter gestellt wird, als bei Durchführung des Verfahrens über die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 InsO), erörtert hat, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Schuldner bei Durchführung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1 InsO zu versagen wäre (vgl. OLG Celle, ZinsO 2000, 456, 457; OLG Köln, NZI 2001, 594, 595; LG Saarbrücken , NZI 2000, 380, 381; Hess in: Hess/Weiß/Wienberg, InsO, 2. Auflage, § 309 Rn. 28 f; Grothe in: Frankfurter Komm. ZinsO, 2. Auflage, § 309 Rn. 22).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4599
OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2001 - 27 U 224/00 (https://dejure.org/2001,4599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Forderungspfändung; Nachfolgende Zahlung; Drittschuldner; Einheitlicher Erwerbsvorgang; Mehraktiger Erwerbsvorgang

  • Judicialis

    KO § 30 Nr. 2; ; KO § 37; ; KO § 41; ; BGB § 203; ; ZPO § 829 Abs. 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 30; KO § 37
    Maßgeblicher Zeitpunkt für Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen bei einer Forderungspfändung L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Forderungspfändung - Zahlung des Drittschuldners - Anfechtung beider Rechtshandlungen - Klagebegehren - Zeitpunkt der Anfechtungsvoraussetzungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 551
  • VersR 2003, 1317 (Ls.)
  • WM 2001, 2318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 138/99

    Zahlung durch den Drittschuldner als selbständige Rechtshandlung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Forderungspfändung und nachfolgende Zahlung des Drittschuldners sind zwei selbständig anfechtbare Rechtshandlungen und stellen keinen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang dar (BGH in ZIP 2000, 898).

    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).

    Insoweit ist bei Pfändung von Forderungen aus einem Kontokorrentverhältnis nur dann auf den Zeitpunkt der Zustellung der Pfändungsverfügung an den Drittschuldner als dem gemäß § 829 Abs. 3 ZPO für die Wirksamkeit der Pfändung (vgl. BGH in ZIP 2000, 898) maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, wenn infolge eines zu diesem Zeitpunkt bestehenden Auszahlungsanspruchs des Schuldners gegenüber der Bank unmittelbar ein Pfandrecht an dieser Forderung entstand.

    Dass der IX. Zivilsenat mit seinem Urteil vom 21.03.2000 (ZIP 2000, 898) hiervon abweichen wollte, ist nicht erkennbar.

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Zwar ist der Berufung zunächst zuzugeben, dass es sich bei der Forderungspfändung und den nachfolgenden Zahlungen der Drittschuldnerin nicht um einen einheitlichen, mehraktigen Erwerbsvorgang handelt, der erst mit der Zahlung vollendet ist (so OLG München in ZIP 1998, 1269), sondern um zwei jeweils selbständig anfechtbare Rechtshandlungen (BGH in ZIP 2000, 898).
  • BGH, 20.03.1997 - IX ZR 71/96

    Umfang der Pfändung der künftigen Ansprüche aus einem Girovertrag; Erstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95

    Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 21.01.1999 - IX ZR 329/97

    Nachweis der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Pfändungsverfügung ist als Verwaltungsvollstreckungsakt eine der Konkursanfechtung unterliegende Rechtshandlung eines Gläubigers (vgl. zuletzt BGH in NJW 2000, 1118; 1995, 1090; Kilger, Insolvenzgesetze, 17. Aufl., Anm. 13 zu § 30 KO), die zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung geführt hat, weil durch sie die Forderung des Gemeinschuldners gegen die Commerzbank der Konkursmasse entzogen wurde.
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87

    Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Diese Auffassung entspricht auch der Rechtsprechung des BGH zum vertraglichen Pfandrecht an künftigen Forderungen (vgl. ZIP 1999, 406; 1996, 2080) und zur Vorausabtretung künftiger Forderungen (NJW 1989, 458).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZB 70/99

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Genügend ist vielmehr, dass das Klagebegehren des Konkursverwalters darauf hinausläuft, einen vom Beklagten erworbenen Gegenstand wieder der Masse zurückzuführen, und dass dieses Begehren auf einen Sachverhalt gestützt wird, der die Voraussetzungen eines Anfechtungstatbestandes erfüllt (vgl. BGH in WM 2001, 100; ZIP 2000, 899; BGHZ 135, 149).
  • BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96

    Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die durch Zwangsvollstreckung erlangte Sicherheit begründete eine inkongruente Deckung, weil der Beklagte seine Position unter Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz mit Hilfe von staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzt hat (vgl. hierzu BGH in WM 1997, 831; 1997, 2094; NJW 1995, 1092; Kilger, a.a.O., Anm. 20 zu § 30 m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1989 - XI ZR 82/88

    Ausschluß von Einwendungen gegenüber einen mit einem Nichteinlösungsvermerk

    Auszug aus OLG Hamm, 07.06.2001 - 27 U 224/00
    Die Ausschlussfrist des § 41 KO ist durch den PKH-Antrag des Klägers vom 09.03.2000 gem. § 203 BGB gehemmt worden (vgl. BGH in NJW 1989, 3149), weil der Kläger mit diesem Antrag sein Anfechtungsrecht - auch bezogen auf die Pfändungsverfügung - hinreichend dargetan hat.
  • OLG Hamm, 30.04.2002 - 27 U 27/02

    Anfechtbare Rechtshandlung bei der Pfändung künftiger Aktivsalden eines

    Hierzu kann auf das von den Parteien in der Berufungsinstanz diskutierte Senatsurteil vom 7. Juni 2001 in der Sache 27 U 224/00 = OLGR Hamm 2001, 371 = WM 2001, 2318 = ZinsO 2002, 132 und zusätzlich auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1997, 3445 verwiesen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5178
OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.01.2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 3 W 244/00 (https://dejure.org/2001,5178)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gebühr; Notarsgebühr; Notar; Handelsregisteranmeldung; Handelsregister; Anmeldung; Eintragung; GmbH; Geschäftsführer; Kopie; Ort; Unterschrift; Notarielle Beglaubigung; Gebühr

  • Judicialis

    KostO § 35; ; KostO § 145 Abs. 1; ; KostO § 147 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    KostO § 35 § 145 Abs. 1 § 147 Abs. 2
    Gesonderte Notargebühr - Übersendung beurkundeter GmbH-Handelsregisteranmeldung zum Zwecke der Unterschriftsbeglaubigung an anderem Ort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 94 (Leitsatz und Auszüge)

    §§ 35, 145 Abs. 1, 147 Abs. 2 KostO
    Gebühr für Einholung fehlender Registeranmeldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 863
  • FGPrax 2001, 167
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 15.11.1996 - 2 Wx 37/96

    Konkludenter Beurkundungsauftrag durch einen Vertragsbeteiligten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1993 - 10 W 101/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.01.2001 - 3 W 244/00
    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604).
  • BGH, 29.05.2008 - V ZB 6/08

    Zustimmungsbedürftigkeit einer Vollstrckungsunterwerfung durch den Ehegatten

    Für die Wirksamkeit einer dinglichen Unterwerfungserklärung reicht es nach unbestrittener Ansicht aus, wenn der sich Unterwerfende bei Eintragung des Grundpfandrechts Eigentümer des Grundstücks, bei der Belastung eines Erbbaurechts dessen Inhaber, ist (Senat, BGHZ 108, 372, 376; RGZ 132, 6, 8; BayObLG DNotZ 1987, 216; OLG Saarbrücken, NJW 1977, 1202, 1203; KG NJW-RR 1987, 1229; OLG Naumburg NotBZ 2001, 114; LG Erfurt NotBZ 2003, 478, 479; Musielak/Lackmann, aaO, § 800 Rdn. 4, 6; Zöller/Stöber, aaO, § 800 Rdn. 5; Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, aaO, Rdn. 28.37).
  • OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06

    Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an

    Dies setzt allerdings voraus, dass der Entwurf zunächst nur als Grundlage für weitere Vertragsverhandlungen, Überprüfungen oder Ähnliches angefordert wird (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 1994, 239; OLG Köln JurBüro 1997, 604; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2001, 863).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 15 Wx 158/08

    elektronische Registeranmeldung, XML-Datei, Betreuungsgebühr, Nebengeschäft

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Hamm, 15.06.2012 - 15 W 233/11

    Notarkosten für die Erstellung einer XML-Datei im Zuge einer elektronischen

    Als Nebengeschäft i.S. des § 35 KostO ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als ein selbstständiges Geschäft in Erscheinung tritt, sowie im Verhältnis zum Hauptgeschäft als minder wichtig erscheint und vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. etwa Senat FGPrax 2002, 40f; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
  • OLG Celle, 28.05.2009 - 2 W 136/09

    Keine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Erstellung einer XML-Datei

    Denn als Nebengeschäft ist alles anzusehen, was mit dem Hauptgeschäft so eng zusammenhängt, dass es nicht als selbständiges Geschäft in Erscheinung tritt und nur vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern und den mit diesem beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. auch OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167 ; BayObLGZ 1979, 383 ).
  • LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09

    Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1

    Allerdings kann er sie wirksam auch schon vor dem Eigentumserwerb als künftiger Eigentümer abgeben (vgl. OLG Naumburg NotBZ 2001, 114 juris Rn. 5 m.w.N. aus der RSpr.), wenn er zum Zeitpunkt des Wirksamenwerdens der Unterwerfungserklärung mit Eintragung im Grundbuch (§ 800 Abs. 1 ZPO) Eigentümer des Grundstücks ist bzw. gleichzeitig wird (vgl. BayObLG DNotZ 1987, 216 juris Os.).
  • LG Düsseldorf, 08.05.2009 - 25 T 756/08

    Qualifizierung der Erstellung einer XML-Datei als gebührenfreies Nebengeschäft

    Kennzeichnend für ein Nebengeschäft ist, dass es vorgenommen wird, um das Hauptgeschäft vorzubereiten oder den Vollzug des bereits vorgenommenen Hauptgeschäfts zu fördern oder den mit dem Hauptgeschäft beabsichtigten Erfolg herbeizuführen (vgl. OLG Hamm FGPrax 2002, 40 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 167; BayObLGZ 1979, 383).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 4 W 12/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9589
OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 4 W 12/01 (https://dejure.org/2001,9589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.03.2001 - 4 W 12/01 (https://dejure.org/2001,9589)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. März 2001 - 4 W 12/01 (https://dejure.org/2001,9589)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwaltsgebühren; Gebühr; Rechtsanwalt; Versäumnisurteil; Einspruch; Hauptsache; Verhandlungsgebühr

  • Judicialis

    BRAGO § 13 Abs. 2; ; BRAGO § 31 Abs. 2; ; BRAGO § 33 Abs. 1; ; BRAGO § 38 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Rechtsanwaltsgebühren bei Verhandlung zur Hauptsache nach Einspruch und vorangegangener mündlicher Verhandlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 22.07.1992 - 23 W 328/92

    Anwaltsgebühren nach Erlass eines Versäumnisurteils und Einlegung des Einspruchs

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 4 W 12/01
    Diese Gebühr beträgt gemäß § 33 Abs. 1 BRAGO aber nur 5/10 (vgl. zu alledem etwa OLG Hamm OLGR 1993, 111, 112; KG Berlin KGR 1997, 251, 252; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, BRAGO 14. Aufl. § 38 Rdn. 9, jew. m. w. N.).
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